🏠

Bürgergeld-Rechner 2025/2026

Berechnen Sie Ihren Anspruch auf Bürgergeld (ehemals Hartz IV) schnell und einfach.

Bedarfsgemeinschaft
Wohnkosten (Kosten der Unterkunft)
Einkommen
Lohn, Gehalt, Minijob, etc.
Kindergeld, Unterhalt, Rente, etc.
Voraussichtlicher Bürgergeld-Anspruch
1.193,00 €
pro Monat

Berechnung im Detail

Regelbedarf
Alleinstehend563,00 €
Summe Regelbedarf563,00 €
Kosten der Unterkunft (KdU)
Kaltmiete + Nebenkosten550,00 €
Heizkosten80,00 €
Summe Wohnkosten630,00 €
Gesamtbedarf
Regelbedarf + Wohnkosten1.193,00 €
Bürgergeld-Anspruch1.193,00 €

Bürgergeld Regelsätze 2025

Alleinstehende563 €
Paare (je Person)506 €
Kinder 0-5 Jahre357 €
Kinder 6-13 Jahre390 €
Jugendliche 14-17 Jahre471 €
Erwachsene 18-24 (im Haushalt)451 €

Bürgergeld berechnen

Das Bürgergeld (früher Hartz IV / ALG II) ist die Grundsicherung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte in Deutschland. Es sichert das Existenzminimum und umfasst den Regelbedarf für den Lebensunterhalt sowie die Kosten für Unterkunft und Heizung.

Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?

Anspruch haben erwerbsfähige Personen zwischen 15 und dem Rentenalter, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Auch Aufstocker mit geringem Einkommen können ergänzend Bürgergeld erhalten.

Regelbedarf 2025

Der Regelbedarf deckt die laufenden Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und persönliche Bedürfnisse. Die Höhe richtet sich nach Alter und Familiensituation. 2025 beträgt der Regelsatz für Alleinstehende 563 €.

Kosten der Unterkunft (KdU)

Zusätzlich zum Regelbedarf werden die angemessenen Kosten für Miete, Nebenkosten und Heizung übernommen. Was als "angemessen" gilt, legt jede Kommune selbst fest. In den ersten 12 Monaten (Karenzzeit) werden die tatsächlichen Wohnkosten übernommen.

Einkommensanrechnung und Freibeträge

Erwerbseinkommen wird nicht vollständig angerechnet. Es gibt Freibeträge, damit sich Arbeit lohnt: Die ersten 100 € bleiben komplett anrechnungsfrei. Vom Einkommen zwischen 100 € und 520 € bleiben 20% frei, von 520 € bis 1.000 € bleiben 30% frei.

Mehrbedarf für Alleinerziehende

Alleinerziehende erhalten einen Mehrbedarf von 12% bis 60% des Regelbedarfs, abhängig von der Anzahl und dem Alter der Kinder. Bei einem Kind unter 7 Jahren beträgt der Mehrbedarf 36% (ca. 203 €).

Karenzzeit für Wohnung und Vermögen

In den ersten 12 Monaten des Bürgergeldbezugs gilt eine Karenzzeit: Die tatsächlichen Wohnkosten werden übernommen (unabhängig von der Angemessenheit) und Vermögen bis 40.000 € wird nicht angerechnet.